M O N T A G E B E D I N G U N G E N
gültig ab 01.01.2021
Die Inanspruchnahme unseres Kundendienstes erfolgt zu nachstehenden Bedingungen:
1. Für den fahrenden Kundendienst berechnen wir bei
Reparaturarbeiten für einen Fachmonteur
a) für jede Arbeits- oder Wartestunde
b) für jede Fahrstunde
c) einen Auslösungsanteil für jede angefangene Stunde des Außen-
1 dienstmonteurs einschl. Fahr- und Wartestunde (je nach Entfernung)
d) für den Einsatz eines Kundendienstwagens je km
2. Für Werkstattarbeiten berechnen wir für jede geleistete Arbeitsstunde
3. Folgende Zuschläge werden erhoben, wenn Wartungs- und Reparaturarbeiten,
einschl. Fahrstunden, außerhalb der 40 Stundenwoche durchgeführt werden:
1 An Werk- und Samstagen für die ersten beiden Überstunden 25 %
1 für alle folgenden Überstunden 50 %
1 an Sonntagen 70 %
1 an gesetzlichen Feiertagen 100 %
4. Frachtkosten f. Ersatzteile u. sonst. Auslagen werden ges. berechnet.
5. Die in Kostenvoranschlägen genannten Beträge sind Richtpreise, die ohne vorherige Rückfragen bis
zu 10 % überschritten werden können.
Kostenvoranschläge sind erstellt aufgrund äußerlich sichtbarer Mängel.
6. Hilfskräfte, Hilfsmittel oder Geräte, die zu Montagearbeiten benötigt werden, sind kostenlos zu stellen.
7. Für Beschädigungen am Gerät haften wir nur bei nachweisbarem Verschulden unseres Personals.
Jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
sofern grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Garantieschäden sind unverzüglich zu melden. Es gehen
nur Aufwendungen zu unseren Lasten, die bei sofortiger Schadensbehebung entstanden wären. Bei
Eingriff durch den Gerätehalter oder Dritte erlischt jeglicher Garantieanspruch.
8. Unsere Monteure sind verpflichtet, angefallene Arbeits- Fahr-, Wege- und Wartestunden für
Wartungs- und Reparaturarbeiten, die beim Kunden durchgeführt werden sowie benötigte Ersatzteile
auf den entsprechenden Formularen bestätigen zu lassen. Bei Abwesenheit der zuständigen Mit-
arbeiter des Kunden gelten die von unseren Monteuren gefertigten Belege auch ohne Bestätigung.
9. Die Gewährleistungsfristen betragen:
- für Neuteile: 12 Monate
- für die im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen 6 Monate
10. Zur Erteilung von Auskünften und Zusagen insbesondere Gewährleistungsfragen sind unsere
Monteure nicht berechtigt.
11. Für die Einhaltung der von unseren Lieferanten aufgegebenen Liefertermine können wir keine
Garantie übernehmen.
12. Zahlungsbedingungen: innerhalb von 14 Tagen, rein Netto, da Lohnarbeiten

Kiepe Service: Home